Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vermietung, Verkauf und Installation von Veranstaltungstechnik und Eventequipment
1. Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Lieferanten erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle
künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Vertragsabschluss
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn der Lieferant sie schriftlich bestätigt.
3. Preise
Die Preise verstehen sich zzgl. der gesetzliche Mehrwertsteuer. Angebotspreise sind freibleibend; Preisänderungen durch Irrtümer und Kursschwankungen vorbehalten. Der Kunde trägt die Versand- und Versicherungskosten.
4. Versand, Lieferung und Rückgabe
Werden Anlieferung und Abholung vereinbart, so erfolgt dies grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des Kunden.
Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl, die Vereinbarung eines Miettermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Im Falle
unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, wie z.B. Betriebsstörungen durch höhere Gewalt oder fehlende Liefermöglichkeit unseres Lieferanten verlängert sich die Lieferzeit um die angemessene Zeit.
5. Miet-Verträge
Bei Mietobjekten (Tonanlagen, Lichtanlagen, Bühnentechnik, EDV-Geräten, Projektoren, etc.) bleibt der Mietgegenstand unser Eigentum. Der Mietgegenstand wird vor der Übergabe sorgfältig auf Mängel überprüft und in einwandfreiem Zustand übergeben. Der Kunde muss mit dem Mietgegenstand sorgfältig umgehen. Er haftet für aufkommende Schäden oder Diebstahl.
Mietobjekte sind inkl. Zubehör zum vereinbarten Termin (Tag und Uhrzeit) in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Wird der vereinbarte Termin nicht
eingehalten, so gilt der Mietzeitraum als kostenpflichtig verlängert. Der Kunde hat auf seine Kosten und Gefahr die Mietobjekte nach Ablauf der Mietzeit
unverzüglich an den Vermieter/Lieferanten zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe hat der Mieter dem Vermieter jeden Schaden zu ersetzen.
5.1 Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Auslieferung vom Lager und endet bis zum im Auftrag vereinbarten Zeitpunkt der Rücklieferung ins Lager.
Verzögert sich das Eintreffen der Geräte beim Vermieter über die ursprünglich vorgesehene Mietzeit hinaus, wird der Mietpreis entsprechend nach berechnet. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag.
5.2 Stornierung
Tritt der Kunde, gleich aus welchem Grund, vom Miet-Vertrag zurück, kann der Vermieter ohne Nachweis eines Schadens als Stornierungskosten fordern (AW = Auftragswert): bis 60 Tage vor Mietbeginn 10% des AW – mindestens jedoch Euro 40,- Bearbeitungsgebühr, bis 30 Tage vor Mietbeginn 30% des AW, bis 14 Tage vor Mietbeginn 40% des AW, bis 8 Tage vor Mietbeginn 50% des AW, bis 3 Tage vor Mietbeginn 100% des AW.
6. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume des Lieferanten verlassen hat. Der Lieferant ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern.
7. Mängelrügen
Mängelrügen wegen Schlecht-, Falsch- oder Minderlieferungen bzw. -leistungen sind uns unverzüglich ab Erhalt der Lieferung bzw. Leistung mitzuteilen. Dem Vermieter ist alsdann Gelegenheit zu geben, den Mangel an den Mietgeräten zu beheben oder andere, gleichartige Mietgeräte zur Verfügung zu stellen.
Im Falle fehlender oder verspäteter Mängelrüge sind Ansprüche des Kunden auf Minderung, Rücktritt, Wandlung oder Schadenersatz ausgeschlossen.
8. Haftung
Schadensersatzansprüche des Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Schlechterfüllung, Verletzung von Nebenpflichten und Verschulden bei Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Bei Ausfall des Mietobjekts beschränkt sich der Schadenersatz auf den Mietpreis. Weitere darüber hinaus gehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Lieferanten aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden zum Zeitpunkt der Lieferung zustehen, behält sich der Lieferant das Eigentum an den gelieferten Waren (Vorbehaltsware) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist der Lieferant berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen.
10. Zahlungsbedingungen
Zahlungen haben bar bei Abholung der Waren oder durch Bar-Nachnahme bei Versendung an den Kunden zu erfolgen, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich mit dem Kunden schriftlich vereinbart worden ist. Skontoabzug oder ein Abzug aus sonstigen Gründen ist unzulässig. Mietgebühren sind, wenn nichts anderes vereinbart wurde, im Voraus zu entrichten. Bei Überschreitung des Fälligkeitsdatums unserer Rechnungen von mehr als 5 Tagen berechnen wir vom Fälligkeitszeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem derzeit geltendem Diskontsatz.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtsordnung und Teilnichtigkeit
Für Verträge mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist Koblenz am Rhein Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Lieferant und Kunde gilt deutsches Recht. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam oder nur teilweise wirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt.
B. Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Geräten
1. Alle Angebote sind freibleibend. Berechnung erfolgt zu den jeweiligen Tagespreisen in EURO.
2. Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers. Die Sendung ist sofort auf Transportschäden hin zu überprüfen und gegebenenfalls diese beim Zusteller zu reklamieren. Andernfalls besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.
3. Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich. Lieferverzögerungen berechtigen den Besteller nicht zum Rücktritt vom Auftrag.
4. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
5. Zahlungen haben bar bei Abholung der Waren oder durch Bar-Nachnahme bei Versendung an den Kunden zu erfolgen, sofern nicht etwas anderes
ausdrücklich mit dem Kunden schriftlich vereinbart worden ist. Skontoabzug oder ein Abzug aus sonstigen Gründen ist unzulässig.
6. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Koblenz am Rhein. Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen Bestätigung.